Für Werbung, Sponsoring, Gewinnspiele und Präsentationen gelten rechtliche Vorgaben.

Diese finden sich insbesondere im Gesetz über den Hessischen Rundfunk, dem Medienstaatsvertrag und den ARD-Richtlinien für Werbung, Sponsoring, Gewinnspiele und Produktionshilfe. Den Verträgen werden außerdem die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der hr werbung zugrunde gelegt.